Leistungen / Solidaritätsversicherung / Sterbekostenbeitrag

ÖGB Sicherheitspaket


Solidaritätsversicherung

Der Schutz bei Invalidität oder Todesfällen durch Unfälle in der Freizeit. 

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens drei Jahre Mitglied gewesen sind. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle drei Jahre zugehörig behandelt.  


1. Spitaltagegeld:

Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (sowohl Freizeit- als auch Berufsunfall): € 4,00 (bis 31.12.01 ATS 55,--) ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mind. 4 Tage dauert. Maximal € 308,00 (bis 31.12.01 ATS 4.235,--) (= max. 77 Tage). 


2. Invaliditätsversicherung für aktive Mitglieder:

Im Falle einer freizeitunfallbedingten dauernden Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen Mitglieds gebührt bei Totalinvalidität folgende Leistung (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung): 


Bei einer Mitgliedschaftsdauer von   
mindestens 3 bis 10 Jahren € 3.200,00
über 10 bis 25 Jahren € 4.800,00
über 25 Jahren  € 6.400,00


Sterbekostenbeitrag

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1. Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder 

Im Falle eines freizeitunfallbedingten Todesfalls eines nicht im Ruhestand befindlichen Mitglieds gebührt je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Leistung: 

Bei einer Mitgliedschaftsdauer von   
mindestens 3 bis 10 Jahren € 800,00
über 10 bis 25 Jahren € 1.000,00
über 25 Jahren  € 1.200,00


2. Begräbniskostenbeitrags-Versicherung 

Bei einer Mitgliedschaftsdauer von   
mindestens 3 bis 10 Jahren € 150,00
über 10 bis 20 Jahren € 160,00
über 20 bis 30 Jahren € 170,00
über 30 Jahren  € 180,00

für aktive Mitglieder und Mitglieder, die nach 1971 in Ruhestand getreten sind.  



3. Ablebens-Risikoversicherung 

Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am 01.01.2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes werden folgende Leistungen erbracht: 

Bei einer Mitgliedschaftsdauer von   
mindestens 3 bis 10 Jahren € 875,00
über 10 bis 25 Jahren € 1.310,00
über 25 Jahren  € 1.745,00


Berufsschutz

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(vormals ÖGB-Millionenschutz) 

Berufsrechtsschutzversicherung und Berufshaftpflichtversicherung bei Personen- oder Sachschäden. 

Die Mitgliedschaft beim ÖGB beinhaltet seit 1.1.2000 eine neue Form beruflicher Sicherheit und Vorsorge: 

Berufshaftpflichtversicherung:
Wenn das ÖGB-Mitglied wegen eines im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit fahrlässig verursachten Personen- oder Sachschadens von einer dritten Person auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, besteht bis zu € 75.000,00 (bis 31.12.01 ATS 1 Million) Versicherungsschutz. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, sondern auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

Berufsrechtschutzversicherung:
Wenn das ÖGB-Mitglied Schadenersatzansprüche wegen Schäden, die es in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlitten hat (ausgenommen Schäden aus Vertragsverletzungen) geltend macht, trägt die Versicherung die Kosten dafür bis zu € 15.000,00 (bis 31.12.01 ATS 200.000,--).
Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz die Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs fahrlässiger Handlungen und Unterlassungen bei der Berufsausübung.

Hilfe auch bei Mobbing

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Die Versicherung übernimmt einmal jährlich die Kosten einer anwaltlichen oder psychologischen Beratung, wenn ein ÖGB-Mitglied Opfer von Mobbing, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder Diskriminierung am Arbeitsplatz wurde bis zu € 200,00.

Sind von einem anderen Versicherer Leistungen zu erbringen, wird aus dem gegenständlichen Vertrag der Versicherungsschutz erst wirksam, wenn die Leistungen des anderen Versicherers zur Deckung des Schadens nicht ausreichen.



Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der Gewerkschaft der Post- und Fermeldebediensteten
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