Leistungen / Annahme der Essensbons

Annahme der Essensbons

Bei einem unbefristeten Dienstverhältnis:

* zwischen 10 und 19,9 Wochenstunden - mit 2 Essensbons-Blätter
* ab 20 Wochenstunden - mit 4 Essensbons-Blätter

wenn sich der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe der Essensbons-Blätter bereits 3 Monate im Dienststand des Konzerns befindet.

Bei einem befristeten Dienstverhältnis:

* mindestens 20 Wochenstunden - mit 4 Essensbons-Blättern,

wenn sicher der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe der Essensbons-Blätter bereits 6 Monate ohne Unterbrechung im Dienststand des Konzerns befindet.

Annahme von Essensbons:

Großketten Kantinen
ADEG Martin Proksch, Logistikzentrum Wals, Dr. Hans-Lechner Str. 10, 5000 Salzburg
ADEG Verbrauchermärkte  
J. Meinl AG  
Spar Österr. WarenhandelsAG  
Billa AG  
Penny  
Merkur Warenhandels AG  


Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der Gewerkschaft der Post- und Fermeldebediensteten
Jakob-Haringer-Str. 4, 5020 Salzburg | Tel. 057767 - 24267 | Fax.: 01 53 444 45965
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