Leistungen / Unterstützungsfond für KFZ-LenkerInnen

Unterstützungsfond für KFZ-LenkerInnen im Post-, Postauto- und Fernmeldedienst

Organe und Sitz des Unterstützungsfonds

Der U-Fonds besteht aus dem Vorstand, dem Schiedsgericht und der Kontrollkommission. Der Vorstand ist dem Gewerkschaftsvorstand unterstellt. Im Vorstand ist der jeweilige Vorsitzende des VPA/PAL, der ebenso der Gebietsbetreuer für seinen Bereich (ehem. Dion) ist. Der Sitz des U-Fonds befindet sich in der PAL Wien.

Beginn der Mitgliedschaft

Ende der Mitgliedschaft 

Gruppenunfallversicherung

Seit 1. April 1998 werden seitens der Post AG und Telekom AG bei Verkehrsunfällen den Bediensteten kein Selbstbehalt mehr vorgeschrieben (außer bei grober Fahrlässigkeit). Aus diesem Anlass wurde seitens des UFONDS das Leistungsangebot erhöht.
Bei der Postversicherungs AG wurde für alle UFonds-Mitglieder eine Gruppenunfallversicherung, Versicherungsnummer ist die PKZ, abgeschlossen.

Deckungsumfang:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf Unfälle, die die versicherte Person in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit allerdings nur im Rahmen von Kfz-Unfällen mit einem für die Dienstausübung verwendeten Fahrzeug erleidet.

Als Kfz-Unfall gilt ein Unfall beim Lenken, Benützen, Beladen und Entladen sowie dem Einweisen von Kraftfahrzeugen und Anhängern.

Leistungsangebot:

Unfalltod: € 7.267,--
Tritt innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet der Tod als Folge des Unfalles ein, wird die für einen Todesfall vorgesehene Summe gezahlt.
Invaliditätsleistungen:
Bei bleibender völliger Invalidität infolge eines Unfalles € 36.336,--
Bei bleibender teilweiser Invalidität (ab 20%) infolge eines Unfalles ein entsprechender Teil von € 36.336,--

Verkehrsunfälle im Dienst

In Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten gibt es eine kostenlose Rechtsauskunft.

Rechtsschutz:

  1. Kostenlose Beistellung eines Rechtsanwaltes bei Verhandlungen nach Verkehrsunfällen bis zur ersten Instanz (nach Rücksprache mit dem zuständigen Gebietsbetreuer).
  2. Bezahlung von Gerichts- und Verwaltungskosten bei Verhandlungen vor Gericht oder Verwaltungsbehörden in Unfallangelegenheiten.
  3. Bezahlung der Sachverständigengutachten 
    bei Vorschreibung durch Gerichte nach Verkehrsunfällen.
  4. Bezahlung von Aufwandsentschädigungen
    bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall, die aufgrund eines dadurch verursachten Krankenstandes entfallen (z.B. Tages- und Nächtigungsgebühren, Lenkerpauschale, Fernmeldepauschale.)

Finanzielle Unterstützungen

Bei Ersatzvorschreibungen nach einem Unfall oder Schadensfall.

Aufwandsentschädigungen:
Bei einem Arbeitsunfall, der unmittelbar mit einem Fahrzeug zu tun hat (z.B. Ein- und Aussteigen, Beladen und Entladen eines Fahrzeuges).

Bei Verwaltungsstrafen durch Verkehrsunfälle. Wenden Sie sich in allen Unfall-, Schadensfall- oder Rechtsschutzangelegenheiten an Ihren zuständigen Gebietsbetreuer.

Vorgangsweise nach einem Schadensfall

Es ist unbedingt notwendig, dass von allen Schäden (somit von Schäden im Bereich der Haftpflichtversicherung, der Dienstfahrten-Kaskoversicherung oder Dienstreise-Kaskoversicherung und der Kaskoversicherung für Fahrzeuge der Post AG, Postbus AG, Telekom AG, und deren Töchter), für dienstliche Fahrten mit bediensteteneigenem PKW, Betriebsanlagen, Gebäude etc. eine entsprechende Schadensmeldung erstattet wird.

Behandlung der Anträge

Der Vorstand des U-Fonds hält zur Erledigung der Anträge 1/4-jährige (3., 6., 9. und 12. Monat) eine Sitzung ab, bei denen die Anträge einzeln behandelt werden. Über die Erledigung werden die Antragsteller schriftlich verständigt. Die finanzielle Unterstützung bzw. die Versicherungsleistung erfolgt mittels Postanweisung.

Alle vorgelegten Anträge werden ohne jede politische bzw. fraktionelle Orientierung gleich behandelt. Jede politische Intervention, von welcher Seite sie auch immer kommen sollte, sind völlig wirkungslos. Die Anträge sind beim Landesvertreter Koll. Pöschl einzubringen.

Für Neubeitritte und Anfragen stehen jederzeit zur Verfügung:

Gebietsbetreuer für Salzburg:
Pöschl Josef, Fachgruppe PAD
Postautoleitung Salzburg, Andreas Hofer Straße 9, 5020 Salzburg
Tel. 0664 / 624 3064 
E-Mail: johann.poeschl@postbus.at

Gewerkschaftsbüro:
Koll. Reichkendler Gabriele, 
Jakob Haringer-Str. 4, 5020 Salzburg
Tel. 0662 / 871 720
E-Mail: gabriele.reichkendler@gpf.at



Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der Gewerkschaft der Post- und Fermeldebediensteten
Jakob-Haringer-Str. 4, 5020 Salzburg | Tel. 057767 - 24267 | Fax.: 0577 57 20137
Impressum | Kontakt