Leistungen / Sozialfonds

Sozialfonds

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Für die Gewährung einer Unterstützung aus den Mitteln des Sozialfonds der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

Mitgliedschaft:
Zum Zeitpunkt des Einreichens muss eine seit mindestens drei Jahren ununterbrochene Mitgliedschaft zur Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten oder einer daraus hervorgegangenen Organisation vorhanden sein. Voraussetzung ist außerdem, dass Vollbeiträge gezahlt wurden und die Beiträge entsprechend der Höhe des Einkommens geleistet wurden.

Antrag:
Um Leistungen aus dem Sozialfonds zu erhalten ist unbedingt ein Antrag an die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten zu stellen.

Sozialer Anspruch:
Um die durch eine lange Krankheit bedingte Einkommenskürzung des Bezuges bei Beamten und Angestellten nach sechs Monaten sozial abzufedern, übernimmt die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten auf die Dauer von maximal sechs Monaten
bei einer Kürzung bis zu einer Bruttoeinkommenshöhe von € 2.000,-- einen Anteil von maximal € 200,-- pro Monat.
und bei einer Kürzung bis zu einer Bruttoeinkommenshöhe € 3.000,-- einen Anteil bis zu maximal € 100,-- pro Monat.

Der Sozialfonds kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei Pensionierung, Vorruhestand oder Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis des Antragstellers bestehet kein Anspruch auf Mittel des Sozialfonds. Für eine eventuelle Versteuerung von Mitteln aus dem Sozialfonds hat der Empfänger im eigenen Bereich Sorge zu tragen.

Pensionierung:
Bei Pensionierung, Vorruhestand oder Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis innerhalb der sechs Monate ist eine Meldung an die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten unbedingt erforderlich. Eine zu Unrecht bezogene Unterstützung ist zurückzuzahlen.

Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt nach Beschluss des Präsidiums der GPF.

Erforderliche Beilagen:
a) Antrag an die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
b) Kopien der Bezugsaufgliederungen mit vollem Bezug und
Bezugsaufgliederung mit verminderten Bezugsowie die Bestätigung der
zuständigen Gebietskrankenkasse für bezogenes Krankengeld.

Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der Gewerkschaft der Post- und Fermeldebediensteten
Jakob-Haringer-Str. 4, 5020 Salzburg | Tel. 0664 624 1516 | Fax.: 0577 57 20137
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