Katastrophen-Fonds
Hochwasser-, Brand-, Lawinen-, Hagel- bzw. Sturmschäden
zum Formular
- Die Schadensmeldung muss vollständig ausgefüllt werden.
- Die Schadenshöhe ist durch Belege oder/und Kostenvoranschläge nachzuweisen.
- Auf der Schadensmeldung muss eine gemeindeamtliche Bestätigung aufscheinen, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist.
- Es können nur Schäden am und im Wohnhaus bez. an/in der Wohnung (Hauptwohnsitz) anerkannt werden. Keinesfalls werden Schäden an Nebengebäuden, Garagen (auch dann nicht, wenn die Garage direkt an das Wohnhaus angebaut ist) landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, an Gärten, Gartenmöbel, Kraftfahrzeugen und dgl. berücksichtigt.
- Beim Schadenseintritt muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene Mitgliedschaft vorliegen.
- Anschlussmitglieder sind auf Unterstützung aus dem "Katastrophen-Fonds" nicht anspruchberechtigt.
- Die Schadenshöhe muss mindestens € 700,-- betragen.
- Der Termin für die Einreichung ist mit sechs Monaten nach Eintritt des Schadens befristet. Alle nach diesem Zeitpunkt eingelangten Meldungen können keinesfalls berücksichtigt werden.
Diese Richtlinien gelten für Schäden, die ab dem 01. Jänner 2001 eingetreten sind.
Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der Gewerkschaft der Post- und Fermeldebediensteten
Jakob-Haringer-Str. 4, 5020 Salzburg | Tel. 057767 - 24267 | Fax.: 0577 57 20137
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