Bei einem unbefristeten Dienstverhältnis:
* zwischen 10 und 19,9 Wochenstunden - mit 2 Essensbons-Blätter
* ab 20 Wochenstunden - mit 4 Essensbons-Blätter
wenn sich der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe der Essensbons-Blätter bereits 3 Monate im Dienststand des Konzerns befindet.
Bei einem befristeten Dienstverhältnis:
* mindestens 20 Wochenstunden - mit 4 Essensbons-Blättern,
wenn sicher der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe der Essensbons-Blätter bereits 6 Monate ohne Unterbrechung im Dienststand des Konzerns befindet.
Annahme von Essensbons:
| Großketten | Kantinen |
| ADEG | Martin Proksch, Logistikzentrum Wals, Dr. Hans-Lechner Str. 10, 5000 Salzburg |
| ADEG Verbrauchermärkte | |
| J. Meinl AG | |
| Spar Österr. WarenhandelsAG | |
| Billa AG | |
| Penny | |
| Merkur Warenhandels AG |